Zurzeit haben ca. 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung, dazu braucht man viele Menschen mit einer qualifizierten Ausbildung. So entstand der Beruf der Pflegeberater/innen nach § 7a SGB XI., deren Ausbildung auch mit einem Fernstudium möglich ist (12 Monate). Die Arbeit dieser Fachkräfte umfasst: § Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen; § die Einschätzung der Pflegesituation und die Ermittlung des Hilfebedarfs; § Suche nach passenden Hilfe-Angeboten mit den Betroffenen/Angehörigen; § das Erstellen von Versorgungsplänen, Erklärung der Rechtslage oder Antragstellung; § das Durchsetzen von Ansprüchen, bei Bedarf auch Widerspruchsverfahren. Pflegeberater/innen arbeiten sowohl in Beratungsstellen, Krankenkassen, Rehakliniken oder stationären Einrichtungen als auch als freiberuflich Tätige. http.//www.sozialgesetzbuch-sgb-de/sgbxi/7a.html