Die gesetzlichen Krankenkassen müssen künftig die Behandlung der altersbedingten Macula-Degeneration (eine Erkrankung der Netzhaut) mit dem Medikament Lucentis® (Ranibizumab) voll bezahlen, das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
Nach diesem Urteil müssen die Kassen auch eine Privatabrechnung akzeptieren. Zudem können die Krankenkassen nicht darauf bestehen, dass Ärzte eine nur für den Einmalgebrauch zugelassene Flasche auf mehrere Behandlungen aufteilen.
Quelle: Ärzte-Zeitung App. 3.9.2014
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/868179/bsg-amd-muessen-kassen-kosten-zahlen.html