Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen für alle Leistungen auf, die medizinisch notwendig sind und einen nachgewiesenen Nutzen haben. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen sogar Kosten für Leistungen, die zwar nicht zum Pflichtkatalog
gehören, aber aufgrund einer medizinischen Indikation doch als sinnvoll eingestuft werden.
Bitte beachten Sie: Patienten müssen vor Beginn einer IGeL-Leistung unterschreiben, dass sie auf eigene Kosten (und zwar zum Tarifsatz von Privatpatienten) behandelt werden möchten. Wurde diese Vereinbarung nicht getroffen, sind Patienten nicht zur Zahlung der Behandlung verpflichtet. Das hat das Amtsgericht München bereits 2010 in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) informiert im Internet über Selbstzahlerleistungen, die als wissenschaftlich fundiert gelten (und deshalb eventuell anerkannt werden).
www.igel-monitor.de
Wollen sich Kunden über eine bestimmte Leistung genauer informieren, finden sie im Igel-Monitor ausführliche wissenschaftlich fundierte Antworten, z.B. auf die ihre Fragen: Klicken Sie einfach die Gesuchte Leistung an, dann erfahren Sie Einzelheiten.
http:/www-igel-monitor.de/Gel_A_Z_php