Frau W. pflegt ihre Mutter in Stufe III, bisher wurde das Pflegegeld regelmäßig am Monatsanfang auf das Konto ihrer Mutter überwiesen. Seit Juni schafft Frau W. die Pflege nicht mehr alleine und hat einen Pflegedienst um Hilfe gebeten. Damit wird das Pflegegeld (entsprechend der Pflegestufe) auf die sogenannte Kombinationsleistung umgestellt und die Geldleistung wird nur noch anteilig überwiesen. Wenn aber die Zahlung des Pflegegeldes ganz ausbleibt, kann das folgende Gründe haben:
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- Der Pflegekasse liegt die Rechnung des beauftragten Pflegedienstes noch nicht vor.
- Seit dem 1.1.2015 können 40% der Pflegesachleistungen für hauswirtschaftliche oder Betreuungsleistungen (eines anerkannten Betreuungsdienstes) abgerechnet werden, auch diese Rechnung muss vorliegen.
- Überschreiten Ihre Inanspruchnahmen die zur Verfügung stehende Summe der Pflegesachleistung (in Pflegestufe III sind das III 1.612€), wird kein Pflegegeld mehr gezahlt und die darüber hinausgehenden Beträge sind privat zu bezahlen.
Frau K. sollte sich vom Pflegedienst alle Kopien der an die Pflegekasse eingereichten Rechnungen geben lassen. Damit kann sie bei der Pflegekasse erfragen, wie hoch das verbleibende Pflegegeld künftig ist und wann es überwiesen wird.
Weiterführende Auskünfte:
Wenn jemand mit der Auskunft der eigenen Kranken- und Pflegeversicherung nicht einverstanden ist, findet er/sie Rat beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:
Mo – Do 8-18, Fr. 8-15 Uhr, Tel: 030 / 340 60 66 – 02 (Pflegeversicherung)
Tel: 030 / 340 60 66 – 01 (Krankenversicherung), http://bmg.bund.de/