Berlin, 12. September 2025: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-38/24 ein deutliches Signal für die Rechte pflegender Eltern gesetzt. Erstmals macht das höchste europäische Gericht deutlich: Auch Eltern von Kindern mit Behinderungen können sich auf das Verbot mittelbarer Diskriminierung berufen, wenn ihre Pflegeverantwortung im Berufsleben zu Benachteiligungen führt.
„Eltern von Kindern mit Behinderungen werden endlich in ihrer besonderen Situation wahrgenommen“, erklärt Sebastian Fischer, Vorstandsmitglied des Bundesverbands pflegender Angehöriger, wir pflegen e.V. „Das Urteil zeigt, dass nicht nur Menschen mit Behinderung selbst, sondern auch die Angehörigen, die sie Tag für Tag unterstützen, einen Schutz vor Benachteiligung verdienen.“
Das Gericht betonte, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass berufliche Tätigkeit und familiäre Pflege miteinander vereinbar bleiben – soweit dies verhältnismäßig und zumutbar ist. Damit wird eine Denkweise gestärkt, die Fürsorgearbeit nicht länger aus dem Diskriminierungsschutz ausklammert.
wir pflegen e.V. begrüßt diese Entscheidung als Meilenstein, denn sie erweitert den Diskriminierungsschutz auf pflegende Angehörige.Gleichzeitig unterstreicht sie die Verantwortung von Arbeitgebern, Pflege und Beruf vereinbar zu machen und setzt ein starkes Signal für die gesellschaftliche Anerkennung und Gleichstellung pflegender An- und Zugehöriger.
„Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit. Es macht deutlich: Wer Verantwortung für ein Kind mit Behinderung trägt, darf dafür nicht beruflich benachteiligt werden“, so Sebastian Fischer abschließend.
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