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Wie das Pflegeneuordnungsgesetz pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen benachteiligen wird

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Wie das Pflegeneuordnungsgesetz pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen benachteiligen wird

Weniger Entlastung, höhere Kosten, spätere Hilfe 
Wie das Pflegeneuordnungsgesetz pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen benachteiligen wird

StockschlaederEine Einschätzung der Regierungspläne aus Sicht von Heinrich Stockschlaeder, Mitglied des Vorstands des Bundesverbands wir pflegen e.V.  und des Landesvereins wir pflegen Berlin e.V., Vertreter des Bundesverbands im Bündnis für gute Pflege 

Stand: 01.11.2026 

Am 26. Oktober hat die ARD einen ganzen Abend den pflegenden Angehörigen gewidmet. Ohne sie bräche die Versorgung zusammen. Die Reportage „Und wer fragt nach mir?“ mit Caren Miosga zeigte Menschen, die seit Jahren Eltern oder Partner pflegen, ihren Beruf aufgegeben haben und nicht wissen, wie lange sie das noch schaffen. Nach Angaben der ARD pflegen in Deutschland rund zehn Millionen Angehörige zu Hause. Bei „hart aber fair“ ging es anschließend um die Frage, ob die Politik pflegende Angehörige alleinlässt. Unsere Antwort fällt nüchtern aus: Das Pflegeneuordnungsgesetz, das der Bundestag ab dem 6. November berät, nimmt ihnen ausgerechnet die Hilfen, die heute Luft verschaffen. 

 

Auf einen Blick

Entlastung wird schmaler und starrer. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Umwandlungsanspruch und Gemeinsamer Jahresbetrag fallen in ihrer heutigen Form weg. Damit entfallen die Wege, mit denen Pflege-haushalte heute Eigenanteile senken und sich planbare Auszeiten verschaffen. Wer Tagespflege nutzt, zahlt bis zu 1.572 € im Jahr mehr. Das neue Sozialraumbudget darf dafür nicht eingesetzt werden. Hilfe kommt später. Nach einer IGES-Simulation würden jedes Jahr rund 36 % weniger Menschen erstmals in Pflegegrad 2 eingestuft. In Pflegegrad 1 gibt es gar kein Geld mehr. Die Beträge bleiben bis Ende 2028 eingefroren, ein Jahr länger als nach heutigem Recht, während die Kosten weiter steigen.

Was sich für die Pflegehaushalte ändert

Zur Fairness gehört: Der Anspruch auf Tagespflege und seine Höhe bleiben. Die im Referentenentwurf geplante Halbierung des Pflegegeldes zu Beginn und die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind entfallen. Die Beträge sollen ab 2029 jährlich angepasst werden. Das ändert aber nichts an den folgenden Einschnitten.

  1. Planbare Auszeiten werden schwieriger. Heute können Angehörige über die Verhinderungspflege eine Vertretung bezahlen, auch stundenweise und auch durch Nachbarn, etwa für einen Urlaub, eine Kur oder eine Dienstreise. Diese Leistung entfällt. Der neue Topf für Notfälle und Kurzzeitpflege ist mit 2.285 € im Jahr um 1.254 € kleiner als heute und gilt nicht für die Tagespflege.

  2. Tagespflege wird teurer. Den Platz selbst zahlt die Pflegekasse weiter. Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten tragen die Pflegehaushalte schon heute selbst. Dafür konnten sie bisher den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen. Sein Nachfolger, das Sozialraumbudget von 175 €, ist dafür ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. Wer neu pflegebedürftig wird, bekommt später Hilfe. Die Schwelle für Pflegegrad 2 steigt von 27 auf 30 Punkte. Nach einer Simulation des IGES-Instituts würden bei den Erstbegutachtungen jedes Jahr rund 160.000 Menschen weniger in Pflegegrad 2 eingestuft, und rund 216.000 Menschen würden gar nicht mehr als pflegebedürftig anerkannt. Die strengere Begutachtung ist die größte Sparposition des Gesetzes. In Pflegegrad 1, oft bei beginnender Demenz, entfällt jede finanzielle Unterstützung.

  4. Mehr Pflegegeld, aber kaum mehr im Portemonnaie. Das Pflegegeld steigt in Pflegegrad 2 um 33 € und in Pflegegrad 3 um 31 €. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bisher bis 42 € im Monat zusätzlich erstattet, müssen künftig daraus bezahlt werden. Wer sie voll braucht, hat am Ende sogar weniger.

  5. Hilfen kommen spät, Kürzungen früh. Die neue Pflegebegleitung startet erst 2029, das Pflege-Cockpit Mitte 2028 ohne Angaben zu Eigenanteilen sowie freien Plätzen und ohne die Möglichkeit, eigene Bedarfe anzumelden. Die Kür-zungen greifen ab 2027. Für angesparte Entlastungsbeträge aus 2026 fehlt eine Übergangsregel.

Was das im Alltag heißt

Beispiel

Heute

Nach dem Entwurf

Frau A., 82, Demenz, Pflegegrad 3, zwei Tage Tagespflege pro Woche. Ihr Mann pflegt sie. Eigenanteil der Tagespflege 300 € im Monat (angenommen).

Der Entlastungsbetrag übernimmt 131 €. Das Ehepaar zahlt 169 € im Monat selbst.

Das Ehepaar zahlt 300 € im Monat selbst, 1.572 € mehr im Jahr. Realistisch fällt ein Tagespflegetag weg, und Herr A. verliert einen Tag Entlastung.

Herr B., 78, nach einem Schlaganfall erstmals begutachtet, 28 Punkte. Seine Tochter ist berufstätig.

Pflegegrad 2: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Anspruch auf Tagespflege bis 721 € im Monat.

Voraussichtlich Pflegegrad 1: bis zu rund 1.240 € im Monat an Leistungen fallen weg. Die Tochter muss vermutlich ihre Arbeitszeit reduzieren.

Die Beispiele sind vereinfacht. Eigenanteile unterscheiden sich regional stark.

Besonders betroffen: Angehörige, die arbeiten 

Bundesweit sind 59 % der pflegenden Angehörigen erwerbstätig. Von den Teilzeitbeschäftigten hat fast jede und jeder Zweite die Arbeitszeit wegen der Pflege reduziert (WIdOmonitor 1/2026). Tagespflege und Verhinderungspflege sind oft das, was Pflege und Beruf überhaupt vereinbar macht. In der Tagespflege-Befragung des Berliner Landesvereins rechnet die Hälfte der Erwerbstätigen damit, die Arbeitszeit reduzieren zu müssen. Rund 40 % der Hauptpflegepersonen sehen ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Der Entwurf verschärft das: Wer unter der neuen Schwelle zu Pflegegrad 2 bleibt, dessen Angehörige verlieren auch die Rentenversicherung als Pflegeperson. Pflegende Rentnerinnen und Rentner erwerben nach der Regelaltersgrenze keine zusätzlichen Rentenanwartschaften mehr. Weniger Arbeitszeit heißt weniger Einkommen und später weniger Rente. Diese Folgekosten tauchen in keiner Rechnung des Entwurfs auf. Auch die Pflegebedürftigen verlieren: Gemeinschaft, Anregung und Tagesstruktur, die ihre Fähigkeiten erhalten. Wer wenig Rente hat, verzichtet zuerst.

Die nächste Reform wird wieder ohne direkte Beteiligung der Betroffenen vorbereitet

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist nur der erste Schritt. Am 14. Oktober hat die Bundesregierung eine Strukturkommission Pflege eingesetzt. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, ein weiteres Pflegegesetz soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Ihr Auftrag ist eindeutig gesetzt: eine nachhaltige Finanzierung und ein mittelfristig stabiler Beitragssatz. Die Vor-gabe, jeden Vorschlag auf seine Wirkung für die Entlastung pflegender Angehöriger zu prüfen, ist nur eines von mehreren Prüfkriterien. Unter den 13 Mitgliedern ist niemand, der pflegende Angehörige oder Pflegebedürftige vertritt. Wer über Entlastung entscheidet, muss unmittelbar die beteiligen, die entlastet werden sollen.

Was jetzt geschehen muss

  1. Sozialraumbudget für die Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege öffnen. 

  2. Generellen Missbrauchsverdacht zurücknehmen. Missbrauch Einzelner gezielt ahnden.

  3.  Planbare Ersatzpflege erhalten und das Überbrückungsbudget auch für die Tagespflege öffnen.

  4. Leistungsbeträge wie bisher geplant zum 1. Januar 2028 anpassen statt erst 2029.

  5. Übergangsregel schaffen: Entlastungsbeträge aus 2026 bleiben bis 30. Juni 2027 zu den bisherigen Bedingungen nutzbar. Keine Leistung darf wegfallen, bevor ihr Ersatz greift.

  6. Pflegegrad 1 nicht leer ausgehen lassen, zumindest durch Bestandsschutz oder ein reduziertes Budget.

  7. Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige unmittelbar an der Strukturkommission beteiligen und im Gesetz eine Überprüfung der Folgen verankern.

Mit diesen Forderungen stehen wir nicht allein. 

Woher wir das wissen

Die Tages- und Nachtpflegestudie von wir pflegen Berlin e.V. fragt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige selbst: Ergebnisse Umfrage Tagespflege

Am Beispiel der Tagespflege wird sie zum Kaleidoskop der Schwächen des deutschen Pflegesystems: Kosten, die Entlastung verhindern, Leistungen, die kaum jemand kennt, freie Plätze neben Wartelisten, Planung ohne Verbindlichkeit und Daten, die nicht erhoben oder nicht genutzt werden. Politik und Forschung wollen die Tagespflege stärken und ausbauen, die Nutzenden wünschen es sich, die Anbieter unterstützen es. Das Pflegeneuordnungsgesetz wirkt dem entgegen. Aus ihr sind 127 Handlungsempfehlungen sowie 16 Vorschläge für die kommende Berliner Koalitionsvereinbarung hervorgegangen. Die 16 Vorschläge waren Schwerpunkt des Pflegepolitischen Dialog am 07. September 2026 im Berliner Abgeordnetenhaus: . Tobias Schulze, Vorsitzender der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, nannte sie dort „beste Politikberatung“. 

Unser Rat an Pflegehaushalte

Nutzen Sie nicht verbrauchte Entlastungsbeträge möglichst noch 2026. Stellen Sie Erstattungsanträge für Verhinderungspflege aus 2026 frühzeitig. Fragen Sie Ihre Pflegekasse schriftlich, ob Restbeträge 2027 noch einsetzbar sind.

Büro in Berlin
  • wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
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