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Pressemitteilungen

Pressemitteilung: Notfallversorgung – auch in der Pflege!


18. Juli 2024

Notfallversorgung – auch in der Pflege!

Das Bundeskabinett hat am 16.07.2024 ein Gesetzesvorhaben zur Reform der medizinischen Notfallversorgung (NotfallGesetz) beschlossen, mit dem eine deutlich bessere und effektivere Notfallversorgung erreicht werden soll. Ziel ist es, die Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Insbesondere sollen damit die Notaufnahmen entlastet werden, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach.  

Leider hat das Bundesgesundheitsministerium die pflegerische Versorgung hierbei vergessen. 

„Notfälle“ dürfen nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der dringlichen medizinischen Behandlung betrachtet werden. Es gibt pflegerische Notfälle vor allem in der häuslichen Pflege. 

Damit ist eine dringende pflegerische Versorgung gemeint, um einem drohenden medizinischen Problem vorzubeugen. Gemeint sind zum Beispiel Wundversorgung, Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe, Maßnahmen zur Sturzprophylaxe, Hitzeschutz, etc. So kann sich beispielsweise ein Dekubitus (Druckgeschwür) bei fehlender Versorgung innerhalb von Stunden entwickeln, ebenso werden die Folgen einer Dehydrierung (Verwirrtheit, Herzrasen oder Muskelkrämpfe) innerhalb kürzester Zeit zu einem dramatischen medizinischen Problem. Erfolgt dann die dringende pflegerische Versorgung nicht, kommen Pflegebedürftige als Patienten in die medizinische Notfallaufnahme.

„Wir fordern, dass Pflege allgemein und die häusliche Pflege im Besonderen die gleiche Relevanz wie medizinische Notfälle erhalten“, mahnt Professor Dr. Notburga Ott, Vorständin von wir pflegen e.V, diesen Missstand an. Pflegende Angehörige weisen allerdings darauf hin, dass angesichts der dramatischen Situation vor allem in der ambulanten Pflege eine schnelle pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht gewährleistet ist. 

Um zu vermeiden, dass Pflegebedürftige zu einem medizinischen Notfall werden, ist der Aufbau einer pflegerischen Notfallversorgung nötig. „Es ist unbedingt erforderlich, im Notfall auf klar definierte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zurückgreifen zu können sowie schnellen Zugang zu direkter Hilfe zu erhalten, wenn die Pflege zuhause zum Beispiel aufgrund des Ausfalls der Hauptpflegeperson oder des Pflegedienstes nicht mehr gewährleistet ist“, so Ott weiter.

Zumindest ein Pflegenottelefon, das für eine direkte Vermittlung sofortiger pflegerischer Notversorgung sorgt und 24 Stunden am Tag erreichbar ist, muss in allen Bundesländern eingeführt und in der Bevölkerung bekannt gemacht werden, fordert der Verband.

Pressekontakt: 

Lisa Thelen, Referentin für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
T
elefon: 030 4597 5750

      

Über wir pflegen e.V.

Die gesellschaftliche Verantwortung und gemeinschaftliche Selbsthilfe zu stärken und Angehörigen über den Austausch mit anderen Pflegenden mehr Anerkennung, Kontakt und Informationen zu geben, ist ein Ziel des Bundesverbandes wir pflegen e.V. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Interessenvertretung gegenüber der Länder- und der Bundespolitik. Der Verband setzt sich seit 2008 für nachhaltige Verbesserungen in der häuslichen Pflege ein. 

Weitere Informationen zum Verein: https://wir-pflegen.net

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