Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Pflegegeld nicht gepfändet werden darf. Es gilt nicht als Arbeitseinkommen. Der Pflegebedürftige kann das Pflegegeld als materielle Anerkennung an die Pflegeperson weiterleiten, es ist eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen an die Pflegeperson. Mehr zum Urteil: https://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof-urteil-pflegegeld-101.html