Änderungen in der Pflege ab 2026
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) beschlossen. Es ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bringt das Gesetz einige wichtige Neuerungen:
Kürzere Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege
Ab 2026 kann die Kostenerstattung für Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt werden. Wer 2026 Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann die Erstattung also bis spätestens 31. Dezember 2027 einreichen. Bisher war dies bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Weniger Pflicht-Beratungstermine für Pflegegrad 4 und 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen die Beratungseinsätze künftig nur noch zweimal im Jahr nachweisen – bisher waren vier Pflichttermine vorgeschrieben. Die Beratung kann jedoch bei Bedarf weiterhin kostenlos viermal jährlich in Anspruch genommen werden.
Länger Pflegegeld während Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten
Das Pflegegeld wird nun bis zu acht Wochen weitergezahlt, wenn Pflegebedürftige ins Krankenhaus oder in eine Reha müssen. Auch die Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson werden während dieses Zeitraums übernommen. Bisher wurde das Pflegegeld und die Beiträge zur Rentenversicherung nur bis zu 28 Tage weitergezahlt.
Prävention
Pflegefachkräfte und Pflegeberater:innen können Pflegebedürftigen frühzeitig Präventionsangebote der Krankenkassen empfehlen, zum Beispiel zu Bewegung, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Stressabbau. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten, bevor zusätzliche Pflegeleistungen nötig werden. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Die Kurse müssen von der Kasse anerkannt sein. Die Prozeße dazu müssen noch ausgestaltet werden.
Digitale Unterstützung in der Pflege
Das Verfahren zur Anmeldung von digitale Pflege-Apps (DiPAs) soll 2026 vereinfacht werden. Denn aufgrund der komplizierten Anerkennung von DiPas sind zurzeit in der Praxis keine Produkte verfügbar. Wenn es dann die ersten digitalen Pflegeanwedungen gibt, können neben Apps für Pflegebedürftigenun auch Anwendungen zur Unterstützung für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche beantragt werden. Das Budget wird erhöht: Bis zu 40 Euro monatlich für die App selbst und zusätzlich bis zu 30 Euro für begleitende Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.