01. Februar 2019
Februar 2019
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist für Berufstätige mit Pflegeverantwortung von zentraler Bedeutung. Rund 94 Prozent aller Erwerbstätigen wollen im Falle einer Pflegesituation im Familienkreis berufstätig bleiben.
Die aktuelle Situation stellt jedoch viele pflegende Angehörige vor große Herausforderungen. Zum einen sind sich Firmen und Arbeitgeber*innen häufig noch nicht der Doppelbelastung vieler Arbeitnehmer*innen bewusst. Zum anderen sind die rechtlichen Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit für die meisten Betroffenen unattraktiv.
„Pflegezeit und Familienpflegezeit basieren auf dem Prinzip Vereinbarkeit gegen Verschuldung“, sagt Fachreferent Christian Pälmke. „So können pflegende Angehörige zwar ein zinsloses Darlehen bei Erwerbsunterbrechungen und Arbeitszeitreduzierungen aufnehmen, dieses müssen sie jedoch nach der Pflege wieder zurückzahlen. Nur sehr wenige Betroffene nutzen daher dieses Angebot. Eine Lohnersatzleistung wie beim Elterngeld, gibt es für pflegende Angehörige bisher nicht.“
„Wir brauchen einen Neustart in der Vereinbarkeitspolitik für pflegende Angehörige“, sagt Dr. Sigrun Fuchs. „Im Verein haben pflegende Angehörige über die Jahre hinweg Lösungsmöglichkeiten diskutiert, die nun in einem Positionspapier zusammengefasst wurden. Es geht dabei nicht nur um die Schwächen des jetzigen Systems, sondern um konkrete Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.“
Eine zentrale Forderung ist die Einführung eines Vereinbarkeitsbudgets. „Pflegende Angehörige benötigen viel mehr zeitliche und finanzielle Flexibilität. Unser Vorschlag ist daher ein flexibel nutzbares Zeitbudget von 36 Monaten mit einer Lohnersatzleistung wie beim Elterngeld. Wichtig ist, dass nach unserer Vorstellung mehrere an der Pflege beteiligte Personen das Budget nutzen können und die Regelung für alle Betriebsgrößen gelten soll,“ sagt Christian Pälmke.
Das Positionspapier zum Download: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf