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Stellungnahmen

Stellungnahme: Einkommensersatz aus Entlastungsbudget

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Stellungnahme: Einkommensersatz aus Entlastungsbudget

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der wachsenden Lücken in der pflegerischen Infrastruktur stehen vor allem Eltern von chronisch kranken oder behinderten pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ländlichen Regionen vor besonders großen Herausforderungen. 

Eine umfassende Pflegereform – wie sie von der Bundesregierung angekündigt wurde – muss daher die Pflege neu denken. Das bedeutet: Leistungen der Pflegeversicherung sollten einfacher kombiniert, flexibler gestaltet und weniger bürokratisch sein. Angehörige, die über lange Zeiträume pflegen, brauchen mehr Selbstbestimmung und Unterstützung und vor allem eine finanzielle Absicherung. 

Pflegende Angehörige finanziell absichern

Der Bundesverband wir pflegen e.V. schlägt vor, An- und Zugehörige – einschließlich enger Familienmitglieder  – direkt in der Pflege zu beschäftigen und ihnen dafür auch eine finanzielle Anerkennung zu ermöglichen. Das wäre ein wichtiger Baustein, um die Pflege in belasteten Familien besser abzusichern. Wir schlagen vor, den Einkommensersatz aus der Bündelung von bestehenden Leistungsansprüchen zu finanzieren und den Einkommensersatz gestaffelt nach Pflegegraden zu gewähren. 

Besonders belastet sind pflegende Eltern, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Sie leiden häufig unter Armut und Überforderung. Für sie ist eine Einkommensersatzleistung dringend notwendig. Deshalb haben wir berechnet, wie sich unser Modell konkret auf die Haushaltseinkommen von alleinerziehenden Elternteilen mit Bürgergeld auswirkt. Diese Berechnungen, zusammen mit unseren Annahmen und Voraussetzungen, haben wir in unserer Stellungnahme für die Zielgruppe der pflegebedürftigen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dargestellt.

Für pflegebedürftige Menschen in ländlichen Regionen und ihre Angehörigen konnten wir bislang keine genauen Berechnungen vornehmen, weil uns hierfür noch die nötigen Daten fehlen.

Wir empfehlen jedoch, das Modell der „Bündelung von Pflegeleistungen für einen Einkommensersatz“ auch für andere besonders pflegebedürftige Menschen (mit Pflegegrad 4 oder 5) zu öffnen – unabhängig vom Alter.

Der Bundesverband wir pflegen e.V. sieht im sogenannten Entlastungsbudget eine wichtige Investition: Es gibt pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen mehr Möglichkeiten, die Pflege vor Ort aktiv mitzugestalten – unterstützt durch passende Angebote. Wichtig ist dabei, dass diese neue Eigenverantwortung durch eine kompetente fachliche Begleitung ergänzt wird.

Darüber hinaus fordern wir: Auch pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige berufstätig sind, sollten während deren Arbeitszeit Ausgaben für z. B. einen Betreuungsdienst über das Entlastungsbudget abrechnen können.

Mehr Informationen entnehmen Sie unserer Stellungnahme.

Büro in Berlin
  • wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • Turmstraße 4
    10559 Berlin
  • 030 – 4597 5750
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