06. September 2020
Im Juni 2020 kam wir pflegen e.V. der Einladung des Schleswig-Holsteinischen Landtages nach, zwei Anträge der Landtagsfraktionen zur Sicherung und Entwicklung der Kurzzeitpflegeversorgung im Land zu kommentieren.
Nicole Knudsen, Landesvertreterin in Schleswig-Holstein, fasste die Problematik zusammen:
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es sind zu wenig und nicht adäquat ausgestattete Kurzzeitpflegeplätze vorhanden
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aufgrund langer Wartezeiten fehlt es an Planbarkeit
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freie Kurzzeitpflegeplätze sind nicht transparent einsehbar
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Kurzzeitpflegeplätze sind nicht wohnortnah oder barrierefrei zu erreichen
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der finanzielle Eigenanteil ist zu hoch.
Insgesamt nahm wir pflegen e.V. zu acht konkreten Punkten der Anträge Stellung und endete mit dem "dringenden Anliegen des Bundesverbands":
- Der bürokratische und organisatorische Aufwand sowie die finanzielle Eigenbeteiligung bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung (wie zum Beispiel Tages-, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege) sind nicht zuletzt wegen ihrer intransparenten Strukturen hoch. Für pflegende Angehörige führt das zu einem erhöhten Ressourceneinsatz bei der ohnehin schon stark belastenden häuslichen Pflege.
- Der Bundesverband pflegender Angehöriger wir pflegen e.V. fordert deswegen die dringende Umsetzung des Entlastungsbudgets über den Bundesrat. Über ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget könnten bürokratische Hürden bei der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege behoben werden. Nähere Informationen finden sie in unserer Stellungnahme Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie (Juni 2019).
- Parallel bedarf es dazu in Schleswig-Holstein einer verbindlichen Quote an Kurzzeitpflegeplätzen in den stationären Pflegeeinrichtungen. Diese ist mit einer entsprechenden Finanzierung der Vorhaltekosten zu unterfüttern. Über eine reine solitäre Kurzzeitpflege wird eine wohnortnahe, barrierefreie Versorgung im ländlichen Raum überdies kaum möglich sein. Für eine nähere Erläuterung unserer Stellungnahme, der Erfahrungen pflegender Angehöriger mit der KZP und weitergehenden Forderungen stehen wir ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches oder einer – virtuellen – mündlichen Anhörung zur Verfügung.
Den Text unserer Stellungnahme finden Sie hier.