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Kommentar zum Diskussionspapier des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung: „Leistungsdschungel in der häuslichen Pflege auflösen!“


06. März 2020

06.03.2020

Das Diskussionspapier

Mit dem Diskussionspapier „Leistungsdschungel in der häuslichen Pflege auflösen!“ will Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, eine Debatte zum Entlastungsbudget anstoßen. Das Entlastungsbudget wurde im März 2018 im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart und hängt seitdem in der Warteschleife. Angesichts des Stillstands ist das Diskussionspapier unbedingt zu begrüßen. Aber natürlich muss der vorgelegte Entwurf kritisch eingeordnet werden. Das wollen wir hiermit auf der Basis von zahlreichen Rückmeldungen von pflegenden Angehörigen tun.

Um was geht es?

Im Zentrum stehen zwei Budgets: Mit dem Pflegebudget soll ein flexibles Budget für pflegebedürftige Menschen geschaffen werden. Das Entlastungsbudget soll ergänzend den pflegenden Angehörigen mehr Entlastung und Flexibilität ermöglichen.

Pflegebudget:

ein vom Pflegegrad abhängiges Monatsbudget für die pflegebedürftige Person mit folgende Leistungssätzen:

  • Pflegesachleistungen bzw. Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag (125 Euro)
  • Pflegehilfsmittel (40 Euro)
  • ein Teil des Betrags der Verhinderungspflege

Nutzer:

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad I

Einsatzbereiche:

  • Für ambulante Pflegedienste, anerkannte Betreuungsdienste und Pflegehilfsmittel
  • 50 Prozent des nicht abgerufenen Budgetbetrags werden ausgezahlt und können je nach Bedarf eingesetzt werden

Entlastungsbudget: 

ein vom Pflegegrad abhängiges Quartalsbudget für pflegende Angehörige mit folgende Leistungssätzen: 

  • Tages- und Nachtpflege 
  • Kurzzeitpflege 
  • den verbleibenden Betrag der Verhinderungspflege 

Nutzer: 

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad I 

Einsatzbereiche: 

  • Für die Tages- und Nachtpflege oder für bis zu 12 Wochen Kurzzeitpflege 

Gut oder schlecht? 

Um mehr Selbstbestimmung in der häuslichen Pflege zu schaffen, sind Budgetlösungen ein willkommenes Instrument. Aber die entscheidende Frage ist: Wie werden diese Budgets ausgestaltet und was sind die konkreten Folgen für alle Betroffenen in der häuslichen Pflege? 

Was ist gut? 

Starten wir mit den positiven Ansätzen: 

Leistungen ab Pflegegrad I 

Immer mehr pflegende Angehörige machen deutlich, dass auch im Pflegegrad I die Herausforderungen in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen erheblich sind. Es ist daher richtig, dass der Vorschlag einen Zugang für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige zum gesamten Leistungsspektrum der Sozialen Pflegeversicherung ab Pflegegrad I vorsieht. In Zukunft müssten dann aber auch Rentenbeiträge für Pflegepersonen ab Pflegegrad I gezahlt werden. 

Unabhängige Beratung 

Der Pflege Ko-Pilot ist ein Teil des Konzepts des Pflegebevollmächtigten. Der Vorschlag hat das Potenzial für eine bessere Pflegeberatung. Denn: Es braucht eine von den Kostenträgern unabhängige Beratung für pflegebedürftige Menschen und für pflegende Angehörige. Der Pflege Ko-Pilot ist da ein guter Ansatz. Dieser muss aber mit einem klaren Rechtsanspruch einhergehen. Sofern der Ausbau der Tages- und Kurzzeitpflege nicht entscheidend vorankommt, steuert auch ein Pflege Ko-Pilot sein Flugzeug, mit 5 Millionen pflegenden Angehörigen an Bord, ins Pflege-Nirvana. 

Tagespflege wird integriert 

In der Debatte zum Entlastungsbudget machen einige Lobbyisten den leichtfertigen Fehler, die Tagespflege aus dem Entlastungsbudget zu streichen. Das wäre für pflegende Angehörige eine Katastrophe! Wer die Tagespflege ausschließt, schränkt automatisch die Wahlmöglichkeiten der Betroffenen ein und erschwert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. 

Wir begrüßen, dass das Papier des Pflegebevollmächtigten diesen Fehler nicht macht und die Tagespflege in das Entlastungsbudget einbindet. 

Was ist schlecht? 

Nun zu den sehr fahrlässigen und fatalen Vorschlägen des Papiers: 

Besonders schwerwiegend ist das Versäumnis, die Verhinderungspflege als Leistungsform zur Stärkung der Selbstbestimmung in der häuslichen Pflege einzubinden. 

Verhinderungspflege ist für Tausende der Rettungsanker im Pflegealltag 

Die Verhinderungspflege ist für viele pflegende Angehörige der Rettungsanker im Alltag. Arzttermine, Elternabende, die wenigen Freizeitaktivitäten, berufliche Termine oder Wochenendveranstaltungen können oft nur über die Verhinderungspflege organisiert werden. Auch der Besuch von Selbsthilfegruppen ist ohne Verhinderungspflege nicht denkbar. Sogar Sanktionen des Jobcenters könnten drohen, wenn pflegende Angehörige im Hartz-IV-Bezug, aufgrund fehlender Versorgungsmöglichkeiten in der häuslichen Pflege einen Job ablehnen oder aufgeben müssen. 

wir pflegen e. V. fordert: Es braucht mehr Verhinderungspflege und nicht weniger! Sie ist zentral für die Planung und Umsetzung der Pflege zuhause und für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. 

Im vorgelegten Entwurf werden die Gelder der Verhinderungspflege auf beide Budgettöpfe verteilt. Aber die Leistung findet sich in keinem der beiden Budgets wieder. Sie könnte somit nicht mehr genutzt werden. Die Auszahlung von 50 Prozent des Pflegebudgets kann diesen Umstand nicht lindern und trägt dazu bei, dass für viele Betroffene faktisch weniger Geld zur Verfügung steht als bisher. 

wir pflegen e. V. fordert: Niemand darf über eine neue Regelung schlechter gestellt werden! Es dürfen nicht nur diejenigen profitieren, die bislang und zukünftig nur auf Tages- oder Kurzzeitpflege angewiesen sind und diese Leistungen vor Ort auch nutzen können. Es braucht eine Lösung von der alle pflegenden Angehörigen profitieren! 

Zudem ist eine Einbindung der Verhinderungspflege nur im Entlastungsbudget sinnvoll. Eine Verortung im Pflegebudget, zum Beispiel über die Auszahlung offener Budgetgelder, stiftet Verwirrung und irritiert. Denn nur das Entlastungsbudget richtet sich an die pflegenden Angehörigen. 

Fehlende Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung  

Was ist, wenn pflegebedürftige Menschen nicht in die Tagespflege oder Kurzzeitpflege wollen? Oder wenn die Plätze vor Ort gar nicht verfügbar sind? Oder wenn Tagespflegeeinrichtungen Familien schlichtweg abweisen, weil zum Beispiel der pflegerische Aufwand als zu hoch eingeschätzt wird (z. B. bei Stuhlinkontinenz)? 

Zum einen schränkt der Vorschlag die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen ein. Sie werden über die klare Bevorzugung der Tages- und Kurzzeitpflege in eine Versorgungsform gelenkt, in die viele Menschen gar nicht wollen. Das geht gegen jedes Verständnis von Wahlmöglichkeit und Selbstbestimmung! 

Zum anderen wird die Selbstbestimmung von pflegenden Angehörigen eingeschränkt. Im angedachten Entlastungsbudget können pflegende Angehörige häufig nur auf Kosten des pflegebedürftigen Menschen planen und entscheiden. 

Beispiel: Wenn Frau Müller berufstätig sein möchte, könnte sie die Tagespflege nutzen, um die Pflege und Betreuung von ihrem pflegebedürftigen Mann über den Tag zu sichern. Möchte ihr Mann aber nicht in die Tagespflege, dann fehlen Frau Müller alternative Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Die Kurzzeitpflege hilft auch nicht weiter. Also: Entweder Frau Müller geht arbeiten und ihr Mann muss in die Tagespflege oder Frau Müller bleibt zuhause, mit allen finanziellen Einbußen (wenig Einkommen, geringe Rente). 

Es braucht die Möglichkeit, dass pflegende Angehörige einem Beruf nachgehen und der pflegebedürftige Mensch zuhause bleibt. Daher müssen wir auch auf die Erhaltung der Verhinderungspflege als Leistungsangebot bestehen! 

Rentenfrage und wichtige Einzelheiten bleiben offen 

Welche Auswirkungen hat die Nutzung der Budgets auf die Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen? Erwerben jetzt auch pflegende Angehörige ab Pflegegrad I Rentenansprüche? 

Auf diese Fragen gibt das Papier noch keine Antwort. Diese Fragen sind aber aufgrund der Mini-Renten, von denen insbesondere Frauen in der häuslichen Pflege betroffen sind, von großer Bedeutung. Es geht zudem nicht eindeutig aus dem Papier hervor, ob die offenen Budgetgelder immer weiter in die nächsten Quartale übertragen werden können. Was ist zum Beispiel, wenn Gelder nur im ersten und zweiten Quartal des Jahres genutzt werden, nicht aber im dritten und vierten Quartal? Können diese Budgetgelder dann ins nächste Jahr übertragen werden? Das wäre wichtig! 

Eine ebenso wichtige Frage: Wann werden die 50 Prozent der nicht abgerufenen Gelder aus dem Pflegebudget ausgezahlt? Nach dem Diskussionspapier wäre dies erst zum Monatsende möglich. Infolge müssten die Familien in erhebliche finanzielle Vorleistung gehen. Das ist für viele Familien gar nicht möglich. Sie sind ohnehin schon stark finanziell belastet und viele sind von Armut betroffen oder bedroht. 

Fazit: 

Planungssicherheit – Flexibilität – Selbstbestimmung 

Ein Budget muss die Planungssicherheit, Flexibilität und Selbstbestimmung in der häuslichen Pflege ausbauen. Nicht ein bisschen – nicht halb – sondern VOLL und GANZ!  

wir pflegen fordert das „Entlastungsbudget-Plus“! 

Alle Forderungen finden Sie in unserer Stellungnahme „Mehr Selbstbestimmung, weniger Bürokratie“: www.wir-pflegen.net/addons/politik-und-forschung/stellungnahmen/243-mehr-selbstbestimmung-weniger-bu-rokratie

Entlastung jetzt! 

Die Bundesregierung schuldet es pflegenden Angehörigen, die unbezahlt rund 76% der Pflege in Deutschland leisten, das versprochene Entlastungsbudget umzusetzen – so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde! Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege gehören in ein Budget. Am Entlastungsbetrag sollte es auch nicht scheitern. 

Weniger ist mehr? Auf keinen Fall! 

Erst mit der Zusammenführung der genannten Leistungen wird die Selbstbestimmung erhöht und entstehen für Familien realisierbare Wahlmöglichkeiten. Wird nur eine Stellschraube herausgenommen, werden viele Menschen in der häuslichen Pflege in ihrem Leben stark eingeschränkt. Häusliche Pflege funktioniert nicht nach einem Standardkonzept. Erst mit einem umfangreichen Entlastungsbudget können unterschiedliche Pflegesituationen auch mit einem selbstbestimmten Leben wirklich vereinbart werden. Selbstverständlich müssen die Leistungen vor Ort auch verfügbar sein! Dazu muss die Pflegeinfrastruktur erheblich ausgebaut werden. Hier sind alle in der Verantwortung: Bund, Länder und Leistungserbringer. 

Vertrauen statt Misstrauen 

Das Entlastungsbudget ist die Gretchenfrage für die Koalition: Wieviel Vertrauen hat die Bundesregierung in die pflegenden Angehörigen und pflegebedürftigen Menschen? Ein wirklich flexibles Entlastungsbudget bedeutet zwangsläufig Abbau von Bürokratie, weniger Einschränkungen und Kontrollen. Die Entscheidung muss lauten: Mehr Vertrauen in die Menschen – mehr Freiräume und Flexibilität! 

Macht`s einfach! 

Auch die Frage der Verwaltung des Budgets ist wichtig, auch sie muss klar und eindeutig beantwortet werden. Wir haben dafür Vorschläge gemacht: Eine einmalige Beantragung des Budgets, keine weiteren Anträge für einzelne Leistungen, die Verwaltung nach dem „Prinzip Bankkonto“ und die Nutzung der Budgetgelder bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. 

Fazit: 

Macht`s einfach, und macht es uns pflegenden Angehörigen einfacher! 

 

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