Über ein interessantes Urteil zur Berechnung der Pflegezeit von Angehörigen wurde in der Ärzte Zeitung vom 31.3.2012 berichtet:
„Fahrt zur Praxis ist Pflegezeit – Begleiten Angehörige einen Pflegebedürftigen, ist der Zeitaufwand beim Pflegegeld zu berücksichtigen.“
Sind pflegebedürftige Menschen bei Arztbesuchen auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen, muss die Fahrt zur Praxis als Pflegezeit angerechnet und so beim Pflegegeld berücksichtigt werden. Ein tatsächlicher Betreuungsaufwand während der Fahrt muss hierfür nicht vorliegen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 16. März veröffentlichten Urteil. weiterlesen…