Mit dem Bruch der Ampel sah es zunächst düster aus für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Umso mehr freuen wir uns, dass der Bundestag das Gesetz am 30. Januar nun doch noch beschlossen hat. In dem neuen Gesetz wird auch die Hilfsmittelversorgung neu geregelt. Künftig soll die Krankenkasse einen Antrag für ein Hilfsmittel grundsätzlich bewilligen, wenn ein SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) oder MZEB (Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen) ein Hilfsmittel empfiehlt. Die Krankenkasse soll ohne weitere Prüfung von der medizinischen Notwendigkeit ausgehen. Das erspart Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen langwierige Widerspruchsverfahren.
Angestoßen wurden die neuen Regelungen durch Carmen Lechleuthner, die 2020 eine Petition für eine einfachere und schnellere Versorgung mit Hilfsmitteln startete. Der Bayerische Rundfunk berichtet über diesen tollen Erfolg: Zum Artikel im BR