09. Januar 2012
Kurzbeitrag zum Thema Familienpflegezeitgesetz unter Mitwirkung von wir pflegen Mitgliedern:
Schwierige Liaison: Pflege und Beruf unter einen Hut bringen
Arbeitgeber müssen bei der neuen Familienpflegezeit zustimmen
Ab 1. Januar können Arbeitnehmer für zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, um sich der Pflege von Angehörigen zu widmen. Um die Gehaltseinbußen auszugleichen, soll der Arbeitnehmer die Hälfte des Bruttolohns, auf den er verzichtet, als Gehaltsvorschuss weiter beziehen. Große Hürde ist der Arbeitgeber: Dieser muss der Teilzeitarbeit zustimmen. weiterlesen…