wir pflegen e.V. begrüßt Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein
Kiel, 9. Oktober 2025 – Der Landtag von Schleswig-Holstein hat heute die Ergänzung des Artikels 8 der Landesverfassung beschlossen. Im gesetzesentwurf heißt es: „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger. Es fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“
Der Verein wir pflegen in Schleswig-Holstein, die Interessenvertretung pflegender Angehöriger, begrüßt diese Verfassungsänderung ausdrücklich. In Schleswig-Holstein leben rund 176.000 pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Über 80 Prozent von ihnen werden zu Hause von Angehörigen versorgt.
Mit der Ergänzung werden erstmals auch die Rechte und Interessen pflegender Angehöriger unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellt. „Wir freuen uns sehr, dass die Leistungen pflegender Angehöriger endlich offiziell anerkannt werden. Die Verfassungsänderung stärkt ihre Rechte, würdigt ihre gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit und setzt ein starkes Signal für Wertschätzung, Gerechtigkeit und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, sagt Nicole Knudsen, Vorstandsmitglied des Vereins.
Durch die Änderung können Kommunen die häusliche Pflege stärker in den Mittelpunkt ihrer Pflegeplanung rücken. Dabei geht es nicht nur um eine gut ausgebaute Infrastruktur der Pflegeversorgung, sondern auch um wirksame emotionale Entlastung für Angehörige, die oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit stehen.
Der Verein betont, dass es nun darauf ankommt, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bedarfsgerecht auszubauen, um pflegende Angehörige zu entlasten. „Pflegende Angehörige müssen Pflege und Beruf miteinander vereinbaren können und ein selbstbestimmtes Leben führen dürfen. Die Verfassungsänderung ist ein wichtiger Schritt, Pflege ganzheitlich zu denken, im Sinne der Pflegebedürftigen und der Menschen, die sie begleiten“, so Nicole Knudsen.
Abschließend unterstreicht Knudsen: „Die schleswig-holsteinische Regierung hat den gesellschaftlichen Wert der Pflegearbeit von An- und Zugehörigen erkannt und setzt damit auch ein wichtiges Signal für andere Bundesländer.“
Pressekontakt:
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