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Aktuelles

Heinrich Stockschlaeder für wir pflegen Berlin e.V. in der 29. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Abgeordneten Haus von Berlin


07. Dezember 2023

Welche Auswirkungen hat die Pflegereform auf die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie auf die Pflegestrukturen und die Beschäftigten in Berlin? Um diese Frage ging es in der 29. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege am 20. November 2023 im Abgeordneten Haus von Berlin. Als Expert*innen waren Herr Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung 4 (Pflegeversicherung und Stärkung) im Bundesministerium für Gesundheit, Andrea Asch, Vorständin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Heinrich Stockschlaeder für wir pflegen Berlin e.V. geladen.

Einleitend sagte Herr Stockschlaeder, dass das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie weitere geplante Maßnahmen vielfach richtige Schritte zur Verbesserung der Situation in der Pflege seien, dass dringend benötigte grundlegende Strukturreform allerdings nicht umgesetzt worden seien. Er ging dann auf die konkreten Auswirkungen des PUEG auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein und brachte Verbesserungsvorschläge ein.

Finanzielle Auswirkungen der Pflegereform

„Aktuell haben Angehörige durch das PUEG erst einmal weniger Geld zur Verfügung, da sie ab dem 1.7.2023 höhere Beiträge zahlen jedoch erst am 1.1.2024 Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht werden. Diese Erhöhungen gleichen die Kaufkraftverluste bis 2022 nicht vollständig aus. Gravierender noch, sie werden durch die Kostensteigerungen der letzten 12 Monate aufgefressen. Bei den Pflegesachleistungen der Pflegedienste beliefen sich diese auf rund 40 Prozent. Den Betroffenen bleibt damit nur die höheren Eigenanteile hinzunehmen, wenn sie das entsprechende Einkommen haben, Hilfe zur Pflege zu beantragen, falls Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Leistungen zu reduzieren und die unentgeltliche Übernahme durch An- und Zugehörige mit dem bekannten Teufelskreisrisiko das Frau Asch eben genauso schon skizziert hat. Das DIW hat das Armutsrisiko bei pflegenden Angehörigen 2022 auf jeden fünften beziffert, bei den Frauen auf jede vierte," sagte Herr Stockschlaeder.

"Leistungsanpassungen müssen zeitnäher und bedarfsorientierter erfolgen"

Zu den steigenden Kosten für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen führte Herr Stockschlaeder aus: "Während die zur Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim eingeführten Zuschläge zum 1.1.2024 erhöht werden, gibt es für die ebenfalls überbordenden steigenden ambulanten Pflegesachleistungen keine analoge Regelung. Hier besteht dringend ein Korrekturbedarf. Die Anpassung an die Preisentwicklung, die Dynamisierung, findet erstmals am 1.1.2025 statt, dabei findet aber keine Berechnung statt, sondern eine pauschale Erhöhung um 4,5 Prozent. Diese Reduzierung von 5 Prozent in 2024 auf 4,5 Prozent in 2025 dient der Finanzierung des gemeinsamen Jahresbetrages. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finanzieren damit die neue Leistung durch die Reduzierung der Entlastung an anderer Stelle selbst mit. Erst 2028 und von da an alle 3 Jahre sollen die Leistungen dann an die Preisentwicklung der jeweils letzten drei Jahre angepasst werden. Diese Leistungsanpassungen müssen jedoch zeitnäher und wie wir sehen über die Entwicklung auch bedarfsorientierter erfolgen. Um eine Begrenzung der Eigenanteile abzusichern, liegt mit dem Sockel-Spitze-Tausch schon seit langem ein entsprechender Vorschlag vor."

Besondere Bedarfe wahrnehmen und berücksichtigen

Desweiteren plädierte Herr Stockschlaeder dafür, die unterschiedlichen Bedarfe pflegender Angehöriger zu berücksichtigen. "Wir begrüßen die Zusammenführung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im gemeinsamen Jahresbetrag. Auch die Regelungen für pflegebedürftige Kinder, dass zum ersten Mal dieser Personenkreis wirklich mal in den Blick genommen wurde. Wir halten das für grundlegend erforderlich, dass man die Spezifik der jeweiligen Subgruppen doch einfach deutlicher auch wahrnimmt und sieht und auch entsprechend handhabt, denn pflegende Angehörige sind wie Pflegebedürftige keine homogene Gruppe."

Herr Stockschlaeder verdeutlichte, die Dringlichkeit Strukturprinzipien der Pflegeversicherung grundlegend zu überarbeiten, das Zusammenspiel der Akteure zu verbessern und dabei diejenigen, die tatsächlich hinterher die Endabnehmer sind, nämlich die Pflegebedürftigen und diejenigen die die Leistung erbringen, die beruflich Pflegenden und die pflegenden Angehörigen, an der Gestaltung der Pflege mit zu beteiligen.  

Die gesamte Sitzung, die auf dem Youtube-Kanal des Abgeordneten Haus von Berlin zu finden ist, können Sie sich hier ansehen:

Die Anhörung der Expert*innen beginnt ab Minute 50. Dem Beitrag von Heiner Stockschlaeder, Vorstand des Landesvereins Berlin, können Sie ab 01:09 bis 01:20 folgen. Danach folgen viele Fragen der Abgeordneten und dann nochmal Antworten der drei geladenen Expert*innen von 1:50-2:25.

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