Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Wieso? Weshalb? Warum?

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist von großer Bedeutung. 94 Prozent der Erwerbstätigen wollen im Falle einer Pflegesituation im Familienkreis berufstätig bleiben (ZQP, 2016). Aktuell sind viele Arbeitgeber*innen jedoch nicht darauf eingestellt und auch die sozialrechtliche Unterstützung ist gering. So sind die Pflegezeit und Familienpflegezeit für viele Betroffene unattraktiv. Berufstätige mit Pflegeverantwortung können ein zinsloses Darlehen aufnehmen, müssen dieses aber nach der Pflege wieder zurückzahlen. Hier gilt also das Prinzip „Vereinbarkeit gegen Verschuldung“. Eine Lohnersatzleistung wie das Elterngeld, gibt es für pflegende Angehörige bisher nicht. Dies sind nur einige der vielen Schwachstellen im jetzigen System. Es braucht also einen Neustart in der Vereinbarkeitspolitik und mehr Arbeitgeber*innen, die pflegende Angehörige als wichtige Gruppe ihrer Belegschaft erkennen. Der Verein wir pflegen e.V. hat über Jahre hinweg Überlegungen angestellt und Diskussionen zum Thema geführt. In unserem Positionspapier finden Sie nun die Ergebnisse!

Unsere Forderungen…

>> An die Politik: Pflegende Angehörige brauchen mehr zeitliche und finanzielle Flexibilität. Unser Vorschlag? Das Vereinbarkeitsbudget!

Das Vereinbarkeitsbudget sichert…

  1. Mehr Zeitliche Flexibilität: Der zeitliche Anspruch beträgt insgesamt 36 Monate. Entscheidend ist, dass diese 36 Monate flexibel genutzt werden können. Denkbar sind sowohl einige längere als auch mehrere kürzere Auszeiten oder Arbeitszeitreduzierungen. Da der Pflegeverlauf meist starken Veränderungen unterliegt, kann so ein passendes Modell für die jeweilige Lebenssituation gefunden werden. Es sollen dabei maximal 12 Monate für Vollfreistellungen zur Verfügung stehen.
  2. Finanzielle Entlastung: Wie beim Elterngeld gibt es für 36 Monate einen Lohnersatz von mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens. Sofern das Einkommen nicht ausreicht um Armut zu verhindern, muss eine armutsfeste Mindestsicherung greifen.

Dabei gilt: Mehrere Personen können das Vereinbarkeitsbudget nutzen und dies unabhängig von der Betriebsgröße. Weitere Forderungen finden Sie in unserem Positionspapier. Hier zum Download:

>> An alle Arbeitgeber*innen: Berufstätige mit Pflegeverantwortung brauchen dringend Unterstützung durch pflegesensible innerbetriebliche Rahmenbedingungen!

Unsere Forderungen an alle Arbeitgeber*innen…

  • Wahrnehmung der sozialen Verantwortung und Fürsorgepflichten durch eine pflegesensible Unternehmenskultur;
  • Sensibilisierung von Führungskräften und Teams für pflegebedingte Belastungen;
  • Pflegesensible flexible Arbeitszeitregelungen, die sich den wandelnden Aufgaben im Pflegeverlauf anpassen;
  • Bereitstellung moderner technischer Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort;
  • (teilweiser) finanzieller Ausgleich bei pflegebedingter Arbeitszeitreduzierung;
  • Kooperation mit und Unterstützung von lokalen Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger;
  • Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Pflege

Das Positionspapier hier zum Download:

Wie ist die Situation zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Deutschland? Welche Gesetze und Regelungen bestehen und wie können eigentlich Arbeitgeber ihre Beschäftigten unterstützen? Silke Niewohner und Christian Pälmke gehen in einem Expert*innen- Gespräch auf diese Fragen ein. Silke Niewohner berät seit vielen Jahren Arbeitgeber zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Christian Pälmke ist Mitglied im Unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beide sind beim Bundesverband wir pflegen e.V. aktiv.

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