20. August 2011
Aus den Vorbemerkungen: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gesetzlichen Auftrag, ab dem Jahr 2011 im Abstand von vier Jahren den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik zu berichten.
Nachdem im Januar 2008 der Vierte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung (BT-Drs. 16/7772) abgegeben wurde, wird nunmehr – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag -der Fünfte Bericht dem Deutschen Bundestag und dem Bundesratvorgelegt.“ weiterlesen…