Skip to main content

Aktuelles

Urteil des BGH: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden


29. März 2023

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Pflegegeld nicht gepfändet werden darf. Es gilt nicht als Arbeitseinkommen. Der Pflegebedürftige kann das Pflegegeld als materielle Anerkennung an die Pflegeperson weiterleiten, es ist eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen an die Pflegeperson. Mehr zum Urteil: https://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof-urteil-pflegegeld-101.html

 

BÜRO IN BERLIN

Postanschrift:
Turmstraße 4
10559 Berlin

KONTAKT

Telefon: 030 – 4597 5750

Selbsthilfe: 030 4597 5760

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

AKTUELLE NACHRICHTEN

02. Oktober 2024
Zum europäischen Tag der pflegenden Angehörigen fordert Stecy Yghemonos, Executive Director Eurocarers, eine bessere Einbindung pflegender Angehöriger
01. Oktober 2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz