18. Februar 2020
„Wenn der Bund sich nicht bewegt, ist der Druck über den Bundesrat umso wichtiger“, begrüßt der pflegepolitische Sprecher von wir pflegen e. V., Christian Pälmke, das Vorhaben vom Land Berlin, einen Antrag auf „Familienpflegegeld“ in den Bundesrat einbringen.
Nach Abstimmung des Berliner Senats soll es eine bis zu 36monatige Auszeit für berufstätige pflegende Angehörige geben. In dieser Zeit hätten pflegende Angehörige einen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Damit greift Berlin eine zentrale Forderung von wir pflegen e. V. und des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auf.
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gestaltet sich in Deutschland noch immer schwierig. Daran haben weder Pflegezeit noch Familienpflegezeit etwas ändern können. Beide Ansprüche gehen an den Bedarfen der pflegenden Angehörigen vorbei und werden kaum genutzt. Seit 2015 haben nur 921 pflegende Angehörige den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen geltend gemacht. „Eltern bekommen ein Elterngeld, pflegende Angehörige können einen Kredit aufnehmen. Das ist diskriminierend“, bewertet Pälmke die aktuellen politischen Regelungen.
wir pflegen e. V. ruft die Bundesländer auf sich der Bundesratsinitiative von Berlin anzuschließen. Dafür gibt es bereits eine gemeinsame Grundlage: Im Rahmen der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz wurde ein Antrag eigebracht, der die Einführung einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung vorschlägt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.