17. Dezember 2020
Der Bundestag hat besondere Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige während der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2021 verlängert. Hierzu erklärt Nicole Knudsen, wir pflegen e.V. Selbsthilfe und Interessenvertretung pflegender Angehöriger in Niedersachsen:
„Pflegende Angehörige sind in der Pandemie gleich mehrfach belastet. Der Wegfall der Entlastungseinrichtungen, die Angst vor Ansteckung der pflegebedürftigen Menschen und die soziale Isolierung stößt viele Angehörige während der monatelang anhaltenden Pandemie an ihre Grenzen.
Mit vielen Fragen blieben Betroffene und Angehörige die letzten Monate allein, das hat sie zusätzlich zermürbt.
Mit dem nun beschlossenen „Mini-Pflege-Hilfs-Paket“ sollen zum Beispiel Pflegekassen in einem beschleunigten Verfahren über Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen entscheiden können. Zudem sollen endlich auch wieder Beratungsleistungen einer Pflegefachkraft ermöglicht werden, auf Wunsch des Pflegebedürftigen oder der Angehörigen auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz. Das könnte pflegenden Angehörigen etwas den Druck nehmen.
Wir begrüßen, dass das Pflegeunterstützungsgeld als eine Art Lohnersatzleistung für Angehörige sowie die Regelungen zur Familienpflegezeit und zur Pflegezeit bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Diese kleinen Verbesserungen können allerdings nur ein erster Schritt sein, um die Situation berufstätiger pflegender Angehöriger nachhaltig zu verbessern.
Der Bundesverband wir pflegen e.V. fordert von den Verantwortlichen in Bund und Ländern eine umfassende Pflegewende. Bislang fehlt es an konsequenter Unterstützung der, mit 5. Mio pflegenden Angehörigen, größten Säule der Pflegeversorgung in Deutschland.“
Unsere aktuelle Stellungnahme zur Unterstützung pflegender Angehöriger in der 2. Welle der Corona-Pandemie: