28. März 2022
Hallo, ich bin Elisa, ich arbeite als Ärztin und ich pflege meine fast 3 jährige Tochter. Seit August letzten Jahres geht sie endlich in einen tollen Kindergarten, hat liebevolle Erzieherinnen, eine super tolle Inklusionshelferin und ihre engagierten Therapeutinnen kommen für die Therapien in die Kita.
Wir haben Glück.
Oder auch nicht.
Ihr Kindergarten ist nicht der nächste oder übernächste im Ort, sondern einige Kilometer weit entfernt. Denn die Kindergärten in der Nachbarschaft waren entweder nicht ausreichend barrierefrei oder haben Kinder mit Förderbedarf erst ab drei Jahren aufgenommen. Und wie geplant zu einer Tagesmutter mit 1,5 Jahren, konnte unsere Tochter auch nicht, weil wir keine Inklusionshelfer:in gefunden haben.
Hatten wir also doch eher Pech?
Nach langen drei Jahren Pause, habe ich endlich wieder den Einstieg in das Berufsleben als Ärztin geschafft. Ich habe Glück, denn mein Arbeitgeber kommt mir in der Gestaltung des Dienstplans für Nacht- und Wochenenddienste entgegen. Denn eins ist klar: Nacht- und Wochenenddienste in vollem Umfang zusätzlich zum Regeldienst zu leisten ist zumindest mir als Hauptpflegeperson eines Kleinkindes mit Pflegegrad 4 nicht möglich.
Aber ein Gesetz, dass mir die Möglichkeit gibt, mich von dieser außerordentlichen Arbeitsbelastung befreien zu lassen, gibt es nicht.
Ich finde, dass es nicht sein kann, dass die Gestaltung unseres Lebens als pflegende Eltern, meines Lebens als pflegende Mutter und Arbeitnehmerin, von Glück, Pech und anderen Zufällen abhängt.
Ich wünsche mir Gesetze, die eine gute inklusive Betreuung auch von kleinen Kindern mit Behinderung sicherstellen. Und ich wünsche mir mehr Rechte als Arbeitnehmerin, meine Arbeitszeit flexibler zu gestalten, ohne zu Nacht- und Wochenendarbeit verpflichtet werden zu können. Das würde unserem Leben Sicherheit und Planbarkeit geben, auf die wir als pflegende Eltern angewiesen sind.