06. Oktober 2022
Pressemitteilung Berlin, 6. Oktober 2022
Angleichung der Rechte pflegender Angehöriger an die von Eltern
Seit Jahren wird die Diskussion um die bessere Anerkennung und Unterstützung der von Angehörigen, überwiegend durch Frauen, geleisteten Pflegearbeit geführt. Doch nach wie vor bleiben die politischen Maßnahmen aus, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf abzielen. Bisherige gesetzgeberische Reformen, wie die Einführung einer Pflege- und Familienpflegezeit, haben sich als nicht zielführend erwiesen. Die finanzielle Absicherung der Pflegenden, während der Pflegezeit, ist weiterhin ein ungelöstes Problem.
Angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, des alarmierenden Rückgangs der professionellen Pflegekapazität und des Wunsches der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt zu werden, ist es notwendig, die häusliche Pflege JETZT zu stärken.
Pflegende Angehörige sind die tragende Säule der pflegerischen Versorgung. Sie werden es auch in Zukunft sein. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um 30 Prozent auf bis zu 6 Millionen steigen. Schreibt man die heutige Versorgung fort, dann werden bis zu 5 Millionen zu Hause gepflegt werden.
Deshalb gilt es, in der 20. Legislaturperiode die derzeitige Diskriminierung pflegender Angehöriger zu beseitigen, durch eine Angleichung der häuslichen Pflegendenrechte an die geltenden Elternrechte. Die Bundesregierung muss beweisen, wie wichtig ihr die Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist.
Deshalb fordert das Netzwerk der Organisationen pflegender Angehöriger in Deutschland:
Angehörige dürfen aufgrund ihrer Pflegebereitschaft nicht benachteiligt werden!
1. Die Modelle der Pflegezeiten sind weiterzuentwickeln und an die Elternzeit anzugleichen.
Die Dauer der Pflegebedürftigkeit ist, anders als die Zeit der Kinderbetreuung, nicht absehbar. Deshalb ist eine Ausweitung der (Familien-)Pflegezeitmodelle notwendig.
Auch hinsichtlich des Kündigungsschutzes und der sozialen Absicherung wie Arbeitslosen-, Kranken- und Pflege- sowie Rentenversicherung ist eine Angleichung an die Elternzeit zwingend.
2. Es ist eine finanzielle Absicherung während der Pflegezeit zu schaffen, analog zum Elterngeld.
Wie erziehende Eltern benötigen pflegende Angehörige während der Zeit der Pflege eine finanzielle Absicherung. Das Pflegegeld kann dies nicht gewährleisten. Es steht dem Pflegenden nicht zu und kann das entgangene Einkommen durch die Reduzierung oder Aufgabe der Berufstätigkeit nicht ersetzen. Eine finanzielle Absicherung muss gewährleisten, dass zuvor schon Geringverdienende oder Menschen im Niedriglohnsektor nicht noch weniger erhalten als zu Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit. Sie sollte auch Männern einen Anreiz zur Pflegeauszeit bieten.
3. Es muss einen Rechtsanspruch auf Tagespflege geben, und die pflegebedingten Kosten sind von der Pflegeversicherung zu tragen.
Ähnlich dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, muss auch für die häusliche Pflege ein Rechtsanspruch auf Tagespflege gelten. Gibt es nicht ausreichend Plätze vor Ort, muss die Möglichkeit bestehen, einen Ersatz in Form einer privat organisierten Tagespflegeperson zu erhalten. Noch immer gibt es zu wenig Tagespflegen. Hier braucht es einen einklagbaren Rechtsanspruch, um die Schaffung dieser Plätze zu fördern. Zudem nutzen pflegende Angehörige die Tagespflege oft nur in begrenztem Umfang und nicht bedarfsdeckend. Ein häufiger Grund ist, dass die Pflegeversicherung sich an den Kosten nur bis zu einer bestimmten Summe beteiligt. Alle übersteigenden Pflegekosten sowie weitere Kostenanteile wie Investitionskosten muss der Betroffene selbst tragen. Das überfordert die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Pflegehaushalte.